Bauerngerichte

Bauerngerichte, Bauernsprachen, Dorfgerichte, Heimgerichte,

mittelalterliche und neuzeitliche Gerichte auf dem Land, die von einem Bauermeister (Heimbürgen) als Vorsitzendem und 5–6 Bauerngenossen als Beisitzern abgehalten wurden. Sie entschieden über geringfügige, besonders den Besitzstand betreffende Streitigkeiten, unbedeutende Vergehen u. ä. Bauerngerichte gab es auch als städtische Bagatellgerichte (»burgericht«, »paurengericht«).

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