Recht
Die Verfassung vom 30.10.2005 (in Kraft seit 13.7.2006) sieht als gesetzgebendes Organ den Großen Rat (100 Mitglieder) und als oberste leitende und vollziehende Behörde den Regierungsrat (7 Mitglieder) vor. Beide Gremien werden gleichzeitig für 4 Jahre direkt vom Volk gewählt (Stimmberechtigung ab dem 18. Lebensjahr, Frauenstimmrecht seit 1968). Verfassungsgebung und
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