Bannmeile (älteres Recht)

Bannmeile, Bannkreis, Banlieue [bãˈljø, französisch], älteres Recht:

im Mittelalter Gebiet von einer Meile um eine Stadt, innerhalb dessen kein Fremder Handel oder Gewerbe treiben durfte. In den großen Territorien gab es die Bannmeile auch für Gerichtszwang, Vollstreckung, Geleit.

Quellenangabe

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