Religion
Die Verfassung bestimmt den Islam zur Staatsreligion und schützt, bezogen auch auf nicht islamische Religionen, das Recht der freien Religionsausübung, wenn diese in »Frieden und Eintracht« mit der islamisch geprägten Staats- und Gesellschaftsordnung geschieht. Knapp 90 % der Bevölkerung sind Muslime, überwiegend Sunniten der hanefitischen Rechtsschule; daneben gibt es eine schiitische
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