Aut-idem-Regelung
Aut-idem-Regelung [lateinisch aut idem »oder das Gleiche«],
Regelung im Rahmen der Gesundheitsreform, nach der vom Apotheker anstatt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes wirkstoffgleiches, kostengünstigeres Präparat an den Patienten abgegeben werden kann, sofern eine solche Substitution nicht ausdrücklich auf dem ärztlichen Rezept untersagt wird. Durch diese Regelung soll eine Kosteneinsparung bei verordneten Arzneimitteln erreicht werden.
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