Ausweisung
Ausweisung, das behördlich angeordnete Verbot, sich in einem Staat aufzuhalten, verbunden mit der Verpflichtung, das betreffende Gebiet zu verlassen. Deutschen gegenüber ist eine Ausweisung aus Deutschland nicht zulässig; Ausländern gegenüber ist eine Ausweisung bei Vorliegen bestimmter, im Aufenthaltsgesetz (§§ 53 ff.) aufgeführter Gründe zulässig (Ausländer, Staatsrecht). Folgt der
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