Ausreisefreiheit
Ausreisefreiheit, das Recht, jederzeit aus dem Gebiet des eigenen Staates auszureisen; völkerrechtlich im Protokoll Nummer 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 16. 9. 1963 verankert; die Verfassungswirklichkeit zahlreicher Staaten beschneidet jedoch die Ausreisefreiheit. In Deutschland ist die Ausreisefreiheit durch das allgemeine Recht auf freie Entfaltung
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