Europäische Menschenrechtskonvention
Europäische Menschenrechtskonvention, Abkürzung EMRK,
Kurzbezeichnung für die »Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten« vom 4. 11. 1950, die für die ihr beigetretenen Staaten auf einem Mindestniveau die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten soll. Zur Durchsetzung der in der EMRK verbürgten Freiheitsrechte ist ein Rechtsschutzsystem errichtet worden, dessen Organ der ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar