Ausländerzentralregister
Ausländerzentralregister, seit 1953 geführtes Register, in dem personenbezogene Daten von Ausländern gespeichert werden, die von den Ausländer- u. a. Behörden gemeldet werden. Registerbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bis 2004: das Bundesverwaltungsamt). Das Ausländerzentralregister besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei. Auf der Grundlage des Ausländerzentralregistergesetzes vom 2. 9. 1994 sind die Übermittlung von Daten an öffentliche und, zur Erfüllung von humanitären und sozialen Aufgaben (z. B. zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten), an nichtöffentliche Stellen sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Abruf von Daten per Computer durch die im Gesetz genannten Behörden möglich.
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