Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregister, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes Register über die gewerbebezogenen Verwaltungsentscheidungen und Bußgeldentscheidungen (§§ 149 ff. Gewerbeordnung). Das Gewerbezentralregister soll gegenüber ungeeigneten oder unzuverlässigen Personen eine einheitliche Untersagungs- und Genehmigungspraxis für gewerberechtliche Entscheidungen ermöglichen. Einzutragen sind u. a. bestandskräftige Entscheidungen über Versagung und Entzug von Gewerbezulassungen. Auskunft

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