Auskunftsverweigerungsrecht

Auskunftsverweigerungsrecht, das einem Zeugen zustehende Recht, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern, im Unterschied zum Zeugnisverweigerungsrecht, das den Zeugen berechtigt, die Aussage insgesamt zu verweigern. Im Strafverfahren besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich solcher Fragen, deren Beantwortung den Zeugen oder einen Angehörigen der Gefahr einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung aussetzen würde

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.