Ausbildungsfreibetrag (Einkommensteuer)

Ausbildungsfreibetrag, Einkommensteuer:

steuerlicher Freibetrag (seit 2002: 924 €) zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines volljährigen Kindes, das sich in Berufsausbildung befindet, auswärtig untergebracht ist und für das Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht. Der allgemeine Ausbildungsbedarf eines jeden Kindes wird seit 2002 nicht mehr durch den Ausbildungsfreibetrag gemäß § 33 a

Quellenangabe

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