Ausbildender

Ausbildender, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. 3. 2005 Bezeichnung für eine Person oder einen Unternehmer, die bzw. der einen Auszubildenden (früher »Lehrling«) zur Berufsausbildung einstellt. Wenn der Ausbildende die persönliche und fachliche Eignung besitzt (§§ 29, 30 BBiG), kann er diese Berufsausbildung selbst durchführen, d. h., er ist zugleich

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