Auktor (österreichischen Zivilprozessrecht)
Auktor der, -s/...ˈtoren,
im österreichischen Zivilprozessrecht (§§ 22 ff. ZPO) der nach der Behauptung des verklagten Besitzers einer Sache oder eines dinglichen Rechts tatsächlich Berechtigte und Verpflichtete.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar