Auktor (österreichischen Zivilprozessrecht)

Auktor der, -s/...ˈtoren,

im österreichischen Zivilprozessrecht (§§ 22 ff. ZPO) der nach der Behauptung des verklagten Besitzers einer Sache oder eines dinglichen Rechts tatsächlich Berechtigte und Verpflichtete.

Quellenangabe

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