Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag, Actus contrarius,
auf der Grundlage der Vertragsfreiheit (§§ 241, 311 BGB) ein Rechtsgeschäft, dessen Ziel die Beseitigung einer rechtlichen Beziehung im gegenseitigen Einvernehmen ist. Im Arbeitsrecht ist es die Einigung der Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Der Aufhebungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB). Er
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