Asperationsprinzip
Asperationsprinzip [lateinisch asperatio »Verschlimmerung«],
im Strafrecht ein die Höhe des Strafmaßes mitbestimmender Grundsatz. Hat ein Täter wegen mehrerer selbstständiger Straftaten, die gemeinsam abgeurteilt werden, mehrere Freiheits- oder Geldstrafen verwirkt, wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet, § 54 StGB.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe