Arnim-Paragraf

Arnim-Paragraf, inoffizielle Bezeichnung für den § 353 a StGB, der den Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst (durch Zuwiderhandeln gegen amtliche Anweisung oder Irreführung der Regierung mittels falscher Berichterstattung) unter Strafe stellt. Der Arnim-Paragraf geht auf das Strafverfahren gegen den früheren deutschen Botschafter in Paris, Harry Graf von Arnim-Suckow, zurück (Arnim, Harry Graf von).

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