Recht
Die Rechtsordnung Armeniens wurde nach der Abtrennung von der Sowjetunion im Rahmen der politischen Transformation grundlegend umgestaltet. Die Verfassung von 1995 mit den Zusätzen von 2005 sieht ein Verfassungsgericht (mit 9 Richtern), ein Kassationsgericht, ein Appellationsgericht, Gerichte erster Instanz und ein Verwaltungsgericht vor. Die Mitglieder des Kassationsgerichtshofs werden vom Staatspräsidenten
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