Religion
Die Verfassung (Artikel 41; Fassung von 2015) garantiert die Religionsfreiheit als Menschenrecht; Artikel 56 insbesondere das Recht der nationalen Minderheiten auf Ausübung ihrer Religion. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 1991 in Kraft getretene Religionsgesetz (novelliert 1997 und 2018), das als eine seiner grundlegenden Bestimmungen die Trennung von Staat und
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