Archidiakon

Archidiakon [griechisch »oberster Diener«],

in der alten und frühmittelalterlichen Kirche der erste Gehilfe und Vertreter des Bischofs in der Armenpflege, Vermögensverwaltung und Gerichtsbarkeit, später Vorsteher eines dem Dekanat vergleichbaren Kirchensprengels (Archidiakonat), dann durch den bischöflichen Generalvikar ersetzt. – In der anglikanischen Kirche besteht das Amt des Archidiakons noch heute; besondere Aufgaben sind Prüfung

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