Arbeitsdirektor

Arbeitsdirektor, das für Sozial- und Personalangelegenheiten zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung befugten Organs in Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen. Nach § 33 Mitbestimmungsgesetz vom 4. 5. 1976 ist in AG, GmbH u. a., die in der Regel mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen, ein Arbeitsdirektor zu bestellen. Er

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.