Arbeitsdirektor
Arbeitsdirektor, das für Sozial- und Personalangelegenheiten zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung befugten Organs in Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen. Nach § 33 Mitbestimmungsgesetz vom 4. 5. 1976 ist in AG, GmbH u. a., die in der Regel mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen, ein Arbeitsdirektor zu bestellen. Er
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