Recht
Nach der Verfassung vom 24.12.1872 (mehrfach teilrevidiert) liegt die gesetzgebende Gewalt bei der Landsgemeinde und beim Großen Rat. Die jährlich einmal tagende Landsgemeinde (Wahl- und Stimmrecht für Frauen seit 1990) wählt den Landammann und die 6 weiteren Mitglieder der Standeskommission (Regierung) und das Kantonsgericht, entscheidet über Verfassungsänderungen, Gesetze, Initiativbegehren (Recht
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