Recht
Nach der Verfassung vom 30.4.1995 liegt die gesetzgebende Gewalt beim Kantonsrat (65 Abgeordnete, für 4 Jahre gewählt; Stimm- und Wahlrecht für Frauen seit 1989) und die vollziehende Gewalt beim Regierungsrat (mit dem Landammann als Präsidenten und 6 weiteren Mitgliedern). Die Landsgemeinde wurde 1997 auf Beschluss des Stimmvolkes abgeschafft. Der Kantonsrat
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