Anzeigepflicht (Recht: allgemein)
Anzeigepflicht, Recht: allgemein
die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Rechtspflicht, Behörden, Vertragspartnern oder sonstigen Dritten bestimmte Tatsachen aus dem Bereich des Anzeigepflichtigen zur Kenntnis zu bringen. Die Anzeigepflicht kann, so besonders im öffentlichen Recht, Ordnungsfunktion haben (häufig zur Erübrigung oder Vorbereitung einer Genehmigung) oder, so im Privat- oder Strafrecht, Schutzfunktion besitzen. Anzeigepflichten bestehen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe