Anstiftung

Anstiftung, vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu einer von diesem begangenen vorsätzlichen Straftat. Der Anstifter ist wie der Täter nach dem Gesetz zu bestrafen, das auf den Täter angewendet wird (§ 26 StGB, ebenso § 12 österreichisches StGB, Artikel 24 schweizerisches StGB). Die Anstiftung setzt den Vorsatz voraus, dass die

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