Anhörung (Parlamentsrecht)
Anhörung, Parlamentsrecht:
die in § 70 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehene informelle Beratung eines Ausschusses zu bestimmten Beratungsgegenständen durch Sachverständige, Interessenvertreter und sonstige Auskunftspersonen (Hearing).
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