Amtssprache
Amtssprache, Gerichtssprache, Geschäftssprache,
offizielle Sprache in einem Staat (Behörden, Gerichte u. a.) oder einer übernationalen Organisation (Sprachenrecht, Verhandlungssprache). – In Deutschland ist die Amts- und Gerichtssprache Deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz, § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz). Die Behörde kann bei Vorlage von Anträgen, Urkunden und Ähnlichem in fremder Sprache unverzüglich Übersetzung verlangen, unter Umständen
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