Amtsarzt
Amtsarzt, der auf amtlichen Stellen der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) tätige Arzt, im weiteren Sinn auch der für die Träger der Sozialversicherung tätige Vertrauensarzt. Bestimmte Vorschriften (z. B. § 42 Bundesbeamtengesetz) fordern die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch den Amtsarzt. Die Weiterbildung zum Amtsarzt kann nach der Approbation an der Akademie
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