amtliche Notiz
amtliche Notiz, amtliche Notierung,
Kursnotierung der zum amtlichen Markt zugelassenen Wertpapiere. Die Zulassung ist an bestimmte Bedingungen (v. a. Publikationspflichten) geknüpft. Die Kursfestsetzung erfolgt während der Handelszeit durch Skontroführer und wird im amtlichen Kursblatt der Börse sowie in der Tagespresse u. a. Medien veröffentlicht. – Die frühere Festsetzung eines amtlichen Devisenkurses (Devisenfixing) ist mit
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