Freiverkehr

Freiverkehr, Freihandel, Freetrade [ˈfriːˈtreɪd, englisch], nicht amtlicher Verkehr,

Seit 1. 5. 1987 neben amtlichem und geregeltem Markt bestehendes drittes (nicht amtliches) Börsensegment für den Handel mit Wertpapieren, die zu den beiden anderen Segmenten nicht zugelassen sind (v. a. Aktien kleinerer, regional bedeutender Unternehmen, Zertifikate, Optionsscheine und die meisten Auslandswerte).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.