Produktionsaufgaberente

Produktions|aufgaberente, die finanzielle Alterssicherung von Unternehmern der Landwirtschaft, die wegen Flächenstilllegung oder Abgabe von Betriebsflächen vor dem 1. 1. 1997 aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. 2. 1989. Neben der sozialen Sicherung bezweckt die Produktionsaufgaberente die Entlastung

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