Krankenversicherung der Landwirte

Krankenversicherung der Landwirte, der gesetzlichen Krankenversicherung zugehörige (berufsständische) Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und Lebenspartner, mitarbeitende Familienangehörige sowie für Altenteiler. Sie wurde erstmals durch Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. 8. 1972 (Abkürzung KVLG) eingeführt; das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirtevom 20. 12. 1988

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.