Landabgaberente

Land|abgaberente, Rente, die ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmern gewährt wird, die ihren Betrieb zwischen dem 1. 7. 1969 und dem 31. 12. 1983 aufgegeben haben. Zielsetzung dieser Sozialleistung, deren Rechtsgrundlage in das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung vom 29. 7. 1969 (Abkürzung GAL) integriert worden war, war die Strukturförderung

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