Altersentlastungsbetrag

Altersentlastungsbetrag, durch die Einkommensteuerreform 1975 eingeführter Freibetrag, den Steuerpflichtige über 64 Jahre für Einkünfte beanspruchen können, die weder Sozialrenten noch Pensionen u. Ä. sind. Seit 2005 wird der Altersentlastungsbetrag im Rahmen der Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften schrittweise in dem Maße abgebaut, in dem die Besteuerungsanteile der Leibrenten steigen.

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