Altauto

Alt|auto, Altfahrzeug,

im Sinne der Altfahrzeugverordnung vom 4. 7. 1997, zuletzt geändert am 2. 12. 2016, ein Kraftwagen mit einer Masse bis zu 3,5 t, der Abfall ist. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Altautos ihrer Marke kostenfrei vom letzten Halter zurückzunehmen und umweltfreundlich unter Einhaltung von Wiederverwertungsquoten zu entsorgen. Die Rücknahmepflicht galt

Quellenangabe

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