Absetzung für Substanzverringerung (Steuerrecht)
Absetzung für Substanzverringerung, Abkürzung AfS, Steuerrecht:
entsprechend der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Wirtschaftsgüter anzuwendende Abschreibungsregel, die den Verbrauch der Substanz bei Steinbrüchen, Bergbauunternehmen u. ä. Betrieben berücksichtigt (§ 7 Absatz 6 Einkommensteuergesetz)
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