Abschlusszwang
Abschlusszwang, Kontrahierungszwang,
die besonders den öffentlichen Monopolbetrieben (z. B. Versorgungsbetriebe) obliegende Pflicht zum Abschluss von Verträgen, durch die sie sich zu bestimmten Leistungen verpflichten. Zuwiderhandeln kann Schadenersatzforderungen begründen. (Anschluss- und Benutzungszwang)
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