Anschluss- und Benutzungszwang

Anschluss- und Benutzungszwang, das nach den Gemeindeordnungen bestehende Recht der Gemeinden, Einwohner und Grundstückseigentümer durch Satzung zu verpflichten, öffentliche Einrichtungen (in der Regel Versorgungseinrichtungen wie gemeindliche Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr) zu benutzen, die hierzu notwendigen baulichen Anschlüsse herzustellen und entsprechende Gebühren (Äquivalenzprinzip) zu entrichten. Der Anschluss- und Benutzungszwang setzt

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