Abmeierung (Rechtsgeschichte)
Abmeierung [zu Meier], Abstiftung, Expulsion, Rechtsgeschichte:
der Entzug der Nutzungsbefugnis eines Erbbeliehenen, falls dieser, der Meier (Villicus), Bauernland schlecht bewirtschaftete oder den fälligen Zins nicht rechtzeitig zahlte. Die Abmeierung gab es in fast allen grundherrlichen Rechtsbeziehungen, sie wurde aber besonders im nordwestdeutschen Meierrecht entwickelt und mit diesem während des 19. Jahrhunderts fast überall abgeschafft.
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