abladen
abladen, im Überseehandel so viel wie absenden. – Abladegeschäft, ein Kaufvertrag über Ware, die der Ablader dem Empfänger durch die Zusendung der vom Reeder ausgestellten Abladedokumente (Konnossement) übereignet. (Seefrachtvertrag)
Informationen zum Artikel
Quellenangabe