abknickende Vorfahrt (Verkehrswesen)
abknickende Vorfahrt, Verkehrswesen:
abbiegende Straße mit Vorfahrtsrecht, die durch ein entsprechendes Schild gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist (Zusatzschild zu Zeichen 306). Der Abbieger muss dennoch die Änderung seiner Fahrtrichtung anzeigen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 StVO).
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