abknickende Vorfahrt (Verkehrswesen)

abknickende Vorfahrt, Verkehrswesen:

abbiegende Straße mit Vorfahrtsrecht, die durch ein entsprechendes Schild gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist (Zusatzschild zu Zeichen 306). Der Abbieger muss dennoch die Änderung seiner Fahrtrichtung anzeigen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 StVO).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.