Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung, im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungseigentum von der Baubehörde auszustellende Bescheinigung, dass die Wohnung eine in sich abgeschlossene Einheit darstellt (§§ 3 Absatz 2, 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz vom 15. 3. 1951).
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