Liegenschaftsrecht

Liegenschaftsrecht, die auf Grundstücke (Immobilien) bezogenen Rechtsnormen. Den Hauptteil des materiellen Liegenschaftsrechts bilden die §§ 873–1203 BGB. Das Liegenschaftsrecht behandelt die Fragen des Eigentums und der verschiedenen Belastungen von Grundstücken. Das formelle Liegenschaftsrecht regelt die Grundbuchordnung in der Fassung vom 26. 5. 1994. Zum Liegenschaftsrecht gehören auch die Erbbaurechtsverordnung

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