Grundvermögen

Grundvermögen, im steuerrechtlichen Sinn eine der vier Vermögensarten des steuerlichen Bewertungsrechts. Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder um Betriebsgrundstücke handelt, 1) der Grund und Boden sowie die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, 2) das Erbbaurecht und 3) das Wohnungseigentum und

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