Recht
Die Verfassung vom 25.6.1980 sieht als gesetzgebende und Aufsicht führende Behörde den Großen Rat (140 Mitglieder, auf 4 Jahre im Proporzverfahren gewählt) vor, der auch für Finanzen zuständig ist. Oberstes Exekutivorgan ist der Regierungsrat (5 Mitglieder, auf 4 Jahre im Majorzverfahren gewählt). Frauenstimmrecht existiert seit 1971. Das Recht auf Referenden
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