Recht
Der Gerichtsaufbau besteht aus Bundesgerichten mit einem Obersten Bundesgerichtshof und dem Hohen Bundesgericht sowie aus Gerichten der Regionalstaaten. In der neuen Verfassung wurde erstmals formal die Unabhängigkeit der Justiz festgeschrieben. – Das Rechtssystem basiert auf modernem Gesetzesrecht, neben dem lokales Gewohnheitsrecht steht, das auf der traditionellen Selbstverwaltung lokaler Gruppen und
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