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Lehrkräfte AGB

1. Einleitung

Die NE GmbH, Rosental 4, 80331 München (nachfolgend “NE”) stellt Lehrkräften, unterrichtenden Personen und Mitarbeitern im Bildungswesen (nachfolgend “Lehrkraft”) die vereinbarten Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend “Dienst”) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Der Leistungsumfang des Vertrages richtet sich nach den jeweiligen Produktbeschreibungen, die eine Lehrkraft bei der Bestellung ausgewählt hat.

Die Nutzung des Dienstes ist ausschließlich im Rahmen von Lehre und Unterricht sowie der Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung zulässig. Jegliche außerschulische Nutzung ist nicht im angebotenen Leistungsumfang enthalten und untersagt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn der Dienst außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen durch die Lehrkraft, die mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung durch NE und sind widrigenfalls gänzlich unanwendbar.

2. Der Dienst und dessen Inhalt

Unter dem Dienst werden die durch ein Kennwort geschützte Internetplattform, die Datenbanken, Online-Kurse und Unterrichtsmaterialien sowie unterstützende Funktionen, Analyseprogramme und Verwaltungssysteme verstanden, die NE der Lehrkraft auf der Website des Dienstes in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bedingungen zugänglich macht. NE ist berechtigt, den Inhalt und die Funktionen des Dienstes zu ändern und neu zu strukturieren, das Suchsystem zu modifizieren oder auszutauschen oder Datenbanken und Inhalte zu schließen sowie neue zugänglich zu machen. NE trägt keine Haftung für solche Maßnahmen, es sei denn, Zweck und Nutzen des Abonnements der Lehrkraft werden wesentlich zum Nachteil der Lehrkraft verändert. In diesem Fall hat die Lehrkraft ein Recht auf eine angemessene Minderung des Abonnement-Preises für den laufenden Abonnement-Zeitraum.

3. Recht zur Nutzung des Dienstes

Lehrkräfte erhalten Zugriff auf den Dienst, sobald die Registrierung erfolgt ist. Bei der Registrierung erhält die Lehrkraft einen frei gewählten, einzigartigen Benutzernamen (in Form einer E-Mail-Adresse und/oder eines selbst gewählten Nutzernamens und ein Kennwort (Zugangsdaten).

Vor jeder Nutzung der von NE angebotenen Dienste ist die Eingabe der Zugangsdaten erforderlich. Die Lehrkraft darf ihre persönlichen Zugangsdaten nicht weitergeben. Hat die Lehrkraft einen oder mehrere Zugänge für Schülerinnen und Schüler (nachfolgenden “SuS”) erhalten, darf sie diese innerhalb einer Klasse verteilen, um die Dienste von NE im Unterricht gemeinsam mit SuS zu nutzen.

Die Lehrkraft ist berechtigt, im Rahmen des Unterrichts Zugänge für SuS anzulegen und zu verwalten. Diese individuellen Zugänge dürfen an die SuS herausgegeben werden. Dabei liegt die Verantwortung über den Datenschutz minderjähriger SuS bei der Lehrkraft. Für einen SuS-Zugang wird von NE eine zufällig erzeugte, anonyme E-Mail-Adresse sowie ein zufällig erzeugter eindeutiger Benutzername sowie ein zufälliges Passwort verwendet. Diese Daten beinhalten keinerlei persönliche Informationen der SuS. Zur Unterscheidung einzelner SuS wird von der Lehrkraft ein Vorname bzw. Spitzname, der frei gewählt werden kann, eingetragen. Zusätzlich kann die Lehrkraft zur besseren Differenzierung nach eigenem Ermessen einen weiteren Namen, ein Kürzel oder einen weiteren Spitznamen eintragen. Die Lehrkraft hat durch sorgfältige Auswahl dieser Einträge dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Daten keine eindeutigen persönlichen Informationen an die angeschlossenen Datenbanken von NE übermittelt werden.

Die Zugangsdaten einzelner SuS können bei Erstellung einmalig ausgedruckt und in Papierform an die SuS übergeben werden. Das Passwort ist ab diesem Zeitpunkt in der Nutzerverwaltung der Lehrkraft sowie für NE nicht mehr einsehbar. Bei Verlust oder Änderung der Zugangsdaten muss die Lehrkraft aus Sicherheitsgründen ein neues Passwort vergeben und die Zugangsdaten erneut einmalig ausdrucken.

Der Lehrkraft obliegen die Herstellung und Aufrechterhaltung der zur Nutzung erforderlichen Internetverbindung. Eventuelle Verbindungskosten hat die Lehrkraft zu tragen.

Die Lehrkraft verpflichtet sich, ihre eigenen als auch die Zugangsdaten der SuS keinen Unbefugten gegenüber offenzulegen und dafür Sorge zu tragen, dass Unterlagen mit Angaben zu Benutzernamen und Kennwort in solcher Weise aufbewahrt werden, dass Unbefugte dazu keinen Zugang erhalten können. Die Lehrkraft hat NE unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass einem Unbefugten Zugangsdaten bekannt sind.

Die Lehrkraft verpflichtet sich, den von NE erbrachten Dienst bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich zu nutzen und bei deren Nutzung Handlungen zu unterlassen, die NE schädigen oder gefährden und/oder die die Verfügbarkeit des Dienstes für andere Nutzende einschränken könnten.

Die Nutzung der Inhalte ist den berechtigten Lehrkräften und SuS ausschließlich in dem Umfang gestattet, in dem diese für den schulischen Gebrauch sowie Lehr- und Forschungszwecke erforderlich sind. Berechtigte Lehrkräfte dürfen hierzu die Inhalte durchsuchen sowie einzelne Ausdrucke oder digitale Kopien von einzelnen Artikeln oder Kapiteln erstellen.

Soweit die Lehrkraft Teile der Inhalte für die Bereitstellung von Materialien zur Nutzung innerhalb der Institution des Vertragspartners verwendet, so ist dies zulässig, sofern die Inhalte mit einer vollständigen Quellenangabe versehen und inhaltlich nicht verändert werden. Bei einer Weitergabe von Inhalten an berechtigte SuS ist dies gegeben. Unzulässig ist die Vervielfältigung von Inhalten, ganz oder in Teilen, auf dauerhaften Datenträgern sowie die Weitergabe an Dritte, abgesehen von SuS, die die Lehrkraft im Rahmen der Schülerinnen- und Schülerverwaltung angelegt hat. Ebenso ist es der Lehrkraft sowie den angelegten SuS nicht gestattet, die Inhalte ganz oder in Teilen zum Aufbau systematischer Sammlungen oder in einem Retrieval-System zu verwenden und/oder in andere Datenformate zu übersetzen und/oder dauerhaft zu speichern, soweit das nicht durch eine Funktion innerhalb des Dienstes möglich ist. Gleiches gilt für den Fall, dass sich die Lehrkraft oder angelegte SuS der Hilfe Dritter bedienen.

Vorstehende Regelung stellt keine Einschränkung zwingender gesetzlicher Bestimmungen zugunsten des Käufers dar. Geringe Teile der lizenzierten Inhalte dürfen jedoch gemäß vorstehenden Ausnahmeregelungen für eigene schulische Zwecke gedruckt und innerhalb der Institution der Lehrkraft erlaubnisfrei genutzt werden.

Der Lehrkraft sowie berechtigten SuS ist es untersagt, die Inhalte mittels Robots, Spidern, Crawlern oder anderen automatisierten Download-Programmen oder anderer Hilfsmittel fortlaufend und automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren oder abzurufen (etwa durch systematische Downloads oder den Einsatz von Retrieval-Software).
Soweit die Lehrkraft und die SuS von der Möglichkeit des Uploads von Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Audiodateien…) Gebrauch machen, so stellt die Lehrkraft NE insoweit von jeglicher Haftung frei, die Dritte hieraus gegen NE geltend machen. Der Upload von Inhalten ist auf schulische Zwecke beschränkt.

Sollte der Lehrkraft eine missbräuchliche Nutzung bekannt werden, so ist NE umgehend darüber zu informieren.

4. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

Die vereinbarte kostenpflichtige Mindestlaufzeit entspricht der Angabe des gewählten Abonnement-Vertrages (Plan) und beginnt mit Bestätigung der eingegebenen Zahlungsinformationen.

Die Laufzeit des Abonnement-Vertrages verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Abonnement-Zeitraum von maximal 12 Monaten, wenn nicht entweder die Lehrkraft oder NE jeweils spätestens am letzten Tag des Ablaufdatums in den Kontoeinstellungen (Mein Konto) kündigt.

Die Kündigung in Textform, z.B. per Mail an service@brockhaus.de, per Online-Formular oder an die unter 1. genannte Postadresse muss mindestens sieben Werktage vor dem Tag der nächsten Abonnement-Verlängerung bei NE eingegangen sein.

Eine außerordentliche Kündigung seitens der Lehrkraft wegen eines vollständigen Ausfalls des Dienstes ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.

5. Vergütung und Preisanpassungen

Die vereinbarten Abonnement-Gebühren werden im Voraus zum Beginn des jeweiligen Abonnement-Zeitraumes fällig und zahlbar über die zur Verfügung gestellten Bezahlmethoden.

Wenn im Vertrag die Zahlung durch Lastschriftverfahren, durch Kreditkartenzahlung oder durch einen externen Zahlungsdienstleisters vereinbart wird, wird die Gebühr laufend ohne Ankündigung von dem Konto abgebucht, das der Kunde angegeben hat. Falls die Zahlung nicht ausgeführt werden kann, wird NE den entsprechenden Betrag einfordern.

NE behält sich das Recht vor, die Abonnement-Gebühr entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt anzupassen. Solche eventuellen Anpassungen sind nur einmal pro Kalenderjahr zulässig und treten erst im nächsten Abonnement-Zeitraum in Kraft.

NE ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung des Mietgegenstands anfallenden Material- und Personalkosten erhöht oder Funktionsumfang und Inhalt des Dienstes spürbar zugenommen haben. Die Lehrkraft hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Preiserhöhung zu kündigen.

Unabhängig von der vorstehenden Regelung ist NE für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Abonnement-Vergütung entsprechend anzupassen.

6. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die NE GmbH, Rosental 4, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Littschwager, ist verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). NE hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail dpo@ne.se erreichbar ist.

Die von der Lehrkraft angegebenen personenbezogenen Daten werden von NE verarbeitet und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach HGB und AO) gespeichert, soweit dies für die Vertragserfüllung, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Die Lehrkraft hat das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihr bei NE gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO). Die Lehrkraft hat außerdem das Recht, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DSGVO), sowie das Recht, betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO). Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen von NE oder eines Dritten erforderlich ist oder die zum Zweck der Direktwerbung erfolgt, kann die Lehrkraft jederzeit widersprechen (Art. 21 DSVO). Entsprechende Anfragen kann die Lehrkraft an die oben genannte Adresse oder an (service@brockhaus.de) richten. Ist die Lehrkraft der Ansicht, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch NE einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, kann sie sich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden.

Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer-, und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden von NE gespeichert und weiterverarbeitet. Die Lehrkraft erklärt dazu ihr Einverständnis.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes sind unter dem Punkt Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar.

7. Vertragsverletzung, Zahlungsverzug

Falls es Anlass zur Annahme gibt, dass die Lehrkraft gegen die Bedingungen verstößt, hat NE das Recht, den Zugriff der Lehrkraft auf den Dienst zu sperren, bis die Angelegenheit untersucht worden ist. In Fällen, in denen NE feststellen kann, dass der Benutzername und das Kennwort der Lehrkraft missbraucht werden, hat NE auch das Recht, der Lehrkraft einen neuen Benutzernamen und ein neues Kennwort zuzuteilen.

NE hat auch das Recht, den Anschluss der Lehrkraft an den Dienst mit sofortiger Wirkung abzustellen, wenn die Lehrkraft gegen die Bedingungen in einem wesentlichen Punkt verstößt. Hierunter werden beispielsweise Fälle von Missbrauch des Kennwortes durch die Lehrkraft verstanden. In diesen Fällen ist NE außerdem berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

NE ist außerdem berechtigt, den Zugang der Lehrkraft vorrübergehend zu sperren, solange sich der Kunde trotz wiederholter Mahnung im Zahlungsverzug befindet.

8. Leistungsstörungen

NE hat das Recht, den Zugriff auf den Dienst zu Zwecken der Wartung, des Supports, der Fehlerkorrektur, dem Upgrade und der Aktualisierung der Hard- und Software vorübergehend einzuschränken. NE ist bestrebt, Wartungen und andere betriebliche Verbesserungsmaßnahmen zu Zeiten auszuführen, in denen der Dienst normalerweise gering belastet ist.

Die Lehrkraft ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall die Abonnement-Vergütung entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, es sei denn, NE oder deren Erfüllungsgehilfen haben den Ausfall nicht zu vertreten. Eine Minderung ist auch ausgeschlossen, wenn der Ausfall nur geringfügig ist. Geringfügig im vorstehenden Sinne sind Störungsausfälle von in der Summe nicht mehr als 60 Stunden pro Kalenderjahr, jedoch nicht bei einer durchgängigen Störung von mehr als 24 Stunden.
NE beseitigt Störungen und Unterbrechungen in dem zur Verfügung gestellten Dienst innerhalb angemessener Zeit nach der Fehleranmeldung. Fehlersuche und Fehlerbeseitigung erfolgen ohne Kosten für die Lehrkraft, es sei denn, der Fehler beruht auf der Fahrlässigkeit der Lehrkraft oder einem anderen Umstand, für den die Lehrkraft haftet.

Es besteht weder ein Recht auf Preisminderung noch auf Schadenersatz, wenn die Unbrauchbarkeit oder der Schaden auf Umstände außerhalb der Kontrolle von NE, dessen Folgen vernünftigerweise weder vermieden noch beseitigt hätten werden können, auf Schäden, die der Lehrkraft durch Dritte mittels sog. höherer Gewalt entstanden sind, z. B. Arbeitskämpfe (ungeachtet, ob diese das Personal von NE betreffen oder nicht), Blitzschlag, Stromausfall, Brand, Explosion, Krieg, Aufruhr, Überschwemmungen, schlechte Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen, behördliches Handeln oder Unterlassen oder andere Umstände, für die NE nicht haftet, zurückzuführen sind. NE ist von der Pflicht zur Erfüllung bestimmter Obliegenheiten nach dem Vertrag in der Zeit, in der solche Umstände vorliegen, befreit.

9. Haftung

Soweit NE eine Garantie abgegeben hat, haftet NE entsprechend der Garantieerklärung. Ansonsten haftet NE unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet NE – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden die Höhe der Vergütung des laufenden Abonnement-Zeitraumes nicht übersteigt.

Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Die Lehrkraft haftet in gleicher Weise für die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten gem. Ziffer 3.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz).

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von NE.

NE verwendet branchenübliche Mühe und Sorgfalt darauf, über den Dienst zur Verfügung gestellte Inhalte entsprechend dem derzeitigen Stand der Wissenschaft zusammenzustellen, zu verarbeiten und darzustellen. Trotz sorgfältiger Inhaltssammlung, Aufbereitung, Kontrolle und Korrektur können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Soweit dies mit dem Produkthaftungsrecht, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, vereinbar ist, übernimmt NE daher – außer bei Vorsatz – keinerlei Gewährleistung und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte und für Schäden, die dem Vertragspartner oder berechtigten Nutzern unmittelbar oder mittelbar auf irgendeine Art aus der Nutzung der Inhalte entstehen.
Für durch die Lehrkraft oder durch die von der Lehrkraft erstellten Zugänge für SuS hochgeladenen Inhalte, die Rechte Dritter missachten oder verletzen oder unangemessen, beleidigend oder anstößig sind oder den Dienst oder NE absichtlich schädigen, haftet die Lehrkraft. NE ist nicht verpflichtend oder hat die Möglichkeiten, eingesandte Inhalte entsprechend zu überprüfen.

Die Inhalte des Dienstes enthalten Links auf Webseiten Dritter. NE ist es nicht möglich, die rechtliche Unbedenklichkeit solcher Links ständig zu überprüfen und Einfluss auf ihren Inhalt zu nehmen. NE macht sich diesen Inhalt nicht zu Eigen und steht für deren inhaltliche und technische Qualität nicht ein.

10. Geänderte Bedingungen

NE kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von NE für die Lehrkraft zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Sofern die Lehrkraft den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt zustimmt, wird das Vertragsverhältnis unter den bislang geltenden AGB fortgesetzt. NE ist aber berechtigt, den Vertrag mit einem Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen. NE weist den Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.

11. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. NE ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Alle Kontaktdaten der NE finden sich im Impressum.

12. Schlussvereinbarungen

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, nichtig oder teilnichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

13. Kontaktangaben NE Kundenservice

Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice unter service@brockhaus.de zur Verfügung.

Stand: 10. Dezember 2023