1. Zonenabkommen (12.9.1944)
Das Abkommen war eine Vereinbarung über die Bildung von drei Besatzungszonen auf dem Staatsgebiet Deutschlands. Man ging dabei vom Staatsgebiet Deutschlands Ende 1937 aus – Österreich war also ebenso wenig Teil des Abkommens wie alle während des Krieges von Deutschland besetzten Gebiete.
Festgelegt wurde auch der Sonderstatus für Berlin sowie
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