Wohnungseigentum
Wohnungs|eigentum, Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil am Grundstück und an den gemeinsam benutzten Teilen des Gebäudes (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Teilen des Gebäudes (z. B. Büroräume) wird Teileigentum genannt. Gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
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