Schreckensherrschaft
Zur Durchsetzung all dieser Maßnahmen, die ja nicht überall für Begeisterung sorgten, wurde ein drastisches Unterdrückungssystem eingeführt. Bereits am 9. März 1793 hatte der Konvent unter dem Beifall des Volkes ein Revolutionstribunal eingerichtet, dessen Urteile nicht durch Berufungsverfahren überprüft werden konnten. Das Tribunal konnte Angeklagte entweder freisprechen oder zum Tode
Mitwirkende
Lore Salomon
Quellenangabe
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